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Foodtrailer und Möbel für Gastronomie, Hotellerie und Business

Nutzungsbedingungen

LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote verstehen sich ohne Verbindlichkeit. Lieferverpflichtungen unsererseits bestehen nur dann, wenn wir eine Bestellung schriftlich bestätigen, oder wenn diese von der mobiliari GmbH durchgeführt worden ist. Alle mündlichen Nebenabsprachen sind für uns nur dann verpflichtend, wenn diese ebenfalls in der Auftragsbestätigung vermerkt und wiederholt werden. Bei abweichenden Einkaufsbedingungen seitens des Käufers tritt erst dann eine Verbindlichkeit unsererseits ein, wenn die abweichenden Einkaufsbedingungen auch von uns ausdrücklich anerkannt werden. Wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die an der Kreditwürdigkeit des Käufers zweifeln lassen, ist die mobiliari GmbH berechtigt die Lieferung von einer Sicherheitsleistung, Vorauszahlung oder Teilzahlung des vereinbarten Kaufpreises abhängig zu machen. Dies gilt auch dann, wenn dieses nicht ausdrücklich vereinbart worden ist oder wenn der Käufer vom Vertrag zurücktritt. Dem Kunden stehen im Falle eines Rücktritts keinerlei Ansprüche zu. Bei der Notwendigkeit der Erbringung einer Sicherheitsleistung durch den Käufer, gelten die angegebenen Lieferzeiten erst nach deren Eingang.

2. Preise
Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich geregelten Mehrwertsteuer, ferner ab unserem Lager. Im Falle einer Preisänderung in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung, gilt für den Kunden dennoch der am Bestelltag gültige Preis. Außerdem verlieren mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste alle vorangegangenen Preislisten an Gültigkeit.

3. Lieferzeiten und Lieferverzögerungen
Die Liefertermine werden von uns bestätigt und entsprechend eingehalten. Bei Lieferverzögerungen kann der Käufer nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 20 (zwanzig) Arbeitstagen vom Vertrag zurücktreten. Ebenfalls ist der Kunde bei geringen Überschreitungen in keinem Fall zu Regressionsansprüchen berechtigt. Diverse Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden sind jedoch ausgeschlossen. Sollten behördliche Maßnahmen, Streiks, Brand, Explosion und sonstige Fälle höherer Gewalt Einwirkungen haben, befreien wir uns für die Dauer der Behinderung von unserer Lieferverpflichtung. Dies gilt auch, wenn die bezeichneten Ereignisse unsere Lieferanten betreffen. Unsere Lieferverpflichtungen werden erst eingehalten, wenn der Käufer zuvor seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß geleistet hat.

4. Lieferung
Die Gefahr geht automatisch auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir durch einen von uns bestimmten Spediteur liefern. Nach Erhalt der Ware muss die Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel überprüft werden. Etwaige Mängel müssen unverzüglich im Frachtbrief eingetragen werden. Ferner ist der Käufer dazu verpflichtet, die Ware nach in Empfangnahme auszupacken und auf verdeckte Transportschäden hin zu untersuchen. Diese müssen uns innerhalb von 5 (fünf) Werktagen unter Berücksichtigung der Transportbedingungen schriftlich mitgeteilt werden, damit der Versicherungsschutz geltend gemacht werden kann. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlischt dieser.

5. Annahmeverzug
Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die fristgerechte Bezahlung der Ware und den Ausgleich des ihm entstandenen Schaden (Lagerkosten, Zinsen, etc.) zu verlangen.

6. Verpackung
Die Verpackungsmaterialien werden weder berechnet, noch zurückgenommen. Unsere Verpackungen sind dem Resy-System (Windradsymbol) angeschlossen und erlauben somit dem Käufer die Verpackung innerhalb des Systems auf eigene Kosten zu entsorgen.

7. Eigentumsvorbehalt
Der erweiterte Eigentumsvorbehalt gilt für alle Lieferungen. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des im Vertrag vereinbarten Preises Eigentum der mobiliari GmbH. Zugriffe oder Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Weiterverkauf unserer Ware durch den Käufer ist ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt durchzuführen. Im Falle der Weiterveräußerung unbezahlter Ware wird der durch den Verkauf erzielte Erlös ohne weiteres in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns abgetreten. Der Verkäufer akzeptiert die Abtretung. Der Käufer verpflichtet sich, seinen Abnehmer auf unser Verlangen von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so sind wir nach Ankündigung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.

8. Gewährleistung
Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Gewährleistung maximal 1 (ein) Jahr. Wir bitten Sie unverzüglich offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen der gelieferten Waren spätestens 8 (acht) Tage nach Lieferungseingang schriftlich anzuzeigen, da sonst nach Ablauf dieser Frist jegliche Ansprüche auf Mängelrüge, Nachbesserung oder Schadensersatz erlöschen. Es werden keine geringen oder handelsüblichen Abweichungen in Gewicht, Form, Farbe, Abmessungen oder Beschaffenheit, sowie Änderungen, die der Produktentwicklung dienen, als Mängel angesehen und zugelassen. Begründete Mängel berechtigen nur zur Zurückhaltung eines im Verhältnis gerügten Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises. Wir nehmen uns vor, jede Mängelrüge dadurch abzuwenden, dass wir nach unserer Wahl eine Nachbesserung durchführen, Ersatz liefern oder dem Käufer einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Es werden jedoch diverse Schadensersatzansprüche, insbesondere aus Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Kostenübernahmen für kundenseitige Nachbesserungen erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung der mobiliari GmbH. Ferner können jegliche Warenrücksendungen nur mit unserem vollsten Einverständnis erfolgen.

9. Zahlung
Alle Schecks werden von uns nur unter dem üblichen Vorbehalt der Deckung angenommen. Wir akzeptieren grundsätzlich kein Wechsel. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen, abzüglich 2% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug. Erstaufträge liefern wir ausschließlich nur gegen Vorkasse. Ebenso behalten wir uns vor, bei Kunden, mit denen wir seit mehr als 12 Monaten keine Geschäftsbeziehung mehr hatten, Aufträge nur gegen eine Vorauszahlung durchzuführen. Dieses gilt auch bei Kunden, deren Kreditwürdigkeit uns fraglich erscheint oder bei denen wir eine unregelmäßige und schleppende Zahlungsweise feststellen mussten. Zudem behalten wir uns vor bei Zielüberschreitungen entsprechende Verzugszinsen, ab Fälligkeit in Höhe der banküblichen Kreditzinsen, zu berechnen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung der UN-Charta wird ausgeschlossen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der mobiliari GmbH und somit Husum. Gegebenen Fall, dass einzelne Vertragsbestimmungen nichtig oder rechtsungültig sind, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt. Die ganz und teilweise unwirksamenBestimmungen sollen dann durch solche ersetzt werden, die den unwirksamen Bestimmungen sinngemäß am nächsten kommen.

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